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Nutzungsbedingungen

für einen Zugang zum Veranstaltungskalender
der Stadt Brandenburg an der Havel und Umgebung
Präambel

Der von der STG Stadtmarketing- und Tourismusgesellschaft Brandenburg an der Havel mbH (STG mbH) betriebene Online-Veranstaltungskalender („Veranstaltungskalender“) dient dazu, Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Brandenburg an der Havel sowie Gäste über Veranstaltungen aller Art in der Havelstadt und näheren Umgebung zu informieren. Um ihnen einen möglichst vollständigen Überblick über Veranstaltungen zu verschaffen, soll der Veranstaltungskalender grundsätzlich durch jeden Veranstalter nutzbar sein und nicht nur für die Veröffentlichung von kommerziellen, sondern auch kostenlosen bzw. gemeinnützigen Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Für die kostenfreie Veröffentlichung von Veranstaltungen bietet die STG mbH zwei Möglichkeiten. Diejenigen Veranstalter, die den Veranstaltungskalender regelmäßig nutzen möchten, können sich kostenlos registrieren und nach Freischaltung ihres Nutzerkontos selbständig ihre Veranstaltungen über das Internet in den Kalender eintragen und bearbeiten. Daneben besteht insbesondere für die einmalige oder nur gelegentliche Veröffentlichung einer Veranstaltung die Möglichkeit, diese per E-Mail veranstaltungen@stg-brandenburg.de an die STG mbH zu melden, welche die Veranstaltung bei Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen im Veranstaltungskalender freischaltet und über das Internet zugänglich macht. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen erfassen beide Formen der Veröffentlichung von Veranstaltungen.

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die kostenfreie Veröffentlichung von Veranstaltungen in der Stadt Brandenburg an der Havel mit den Postleitzahlen 14770, 14772, 14774, 14776 sowie den angrenzenden Postleitzahlbereichen 14789, 14798, 14778, 14797, 14550 und 14542.
  2. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die STG mbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Veranstalter im Rahmen der Registrierung oder Anmeldung einer Veranstaltung auf seine Geschäftsbedingungen verweist und die STG mbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss durch Registrierung eines Nutzerkontos
  1. Die Registrierung erfolgt durch die STG mbH sowie nur für volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Mehrfache Registrierungen sind nicht möglich. Gleiches gilt für den Fall einer früheren Kündigung des Veranstalters wegen eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen (§ 10 Abs. 3). Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages. Die STG mbH kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  2. Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die kostenfreie Nutzung des Veranstaltungskalenders der STG mbH zum Zweck der Veröffentlichung von Veranstaltungen des Veranstalters.
  3. Die Registrierung wird durch individuelle Anfrage des Veranstalters z.B. per E-Mail oder telefonisch eingeleitet und setzt insbesondere die Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse voraus. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit der STG mbH einschließlich der Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen. Der Veranstalter sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung getätigten Angaben wahrheitsgemäß sind.
  4. Bei Annahme der Registrierungsanfrage durch die STG mbH erstellt diese für den Veranstalter ein kostenfreies Nutzerkonto, dessen Zugangsdaten aus einem von der STG mbH vergebenem Nutzernamen nebst dazugehörigem Passwort bestehen. Diese Daten werden dem Veranstalter per E-Mail mitgeteilt. Mit dieser E-Mail, die das Angebot auf den Abschluss des Nutzungsvertrages darstellt. Die aktuellen Nutzungsbedingungen können über den Veranstaltungskalender im Internet jederzeit eingesehen werden.
  5. Die Vertragsannahme nebst Akzeptanz der Nutzungsbedingungen erfolgt durch den Veranstalter, indem dieser die Zugangsdaten zum Veranstaltungskalender erstmals nutzt. Sofern die erstmalige Nutzung der Zugangsdaten nicht binnen eines Monates ab Zugang der E-Mail erfolgt, muss die STG mbH davon ausgehen, dass am Vertragsschluss kein Interesse mehr besteht und kann hieraufhin das Nutzerkonto und die bei der Registrierung angegebenen Daten wieder löschen.
  6. Der Veranstalter ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Veranstalter untersagt, die Zugangsdaten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zum Nutzerkonto unter Umgehung der Zugangsdaten zu ermöglichen.
  7. Wenn der Veranstalter seine Verpflichtungen gemäß vorstehendem Absatz 6 verletzt und sein Nutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Veranstalter für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos stattfinden, es sei denn, er hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten.
§ 3 Vertragsschluss bei Anmeldung einer Veranstaltung über die E-Mail veranstaltungen@stg-brandenburg.de
  1. Im Fall der Anmeldung einer Veranstaltung durch einen nicht registrierten Veranstalter über die E-Mail veranstaltungen@stg-brandenburg.de, stellt die Übermittlung der erforderlichen Daten durch Anklicken des Buttons „Senden“ ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der kostenfreien Veröffentlichung der Veranstaltung über den Veranstaltungskalender dar, welches die STG mbH durch Veröffentlichung der Veranstaltung im Veranstaltungskalender annimmt. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages bzw. Veröffentlichung einer Veranstaltung.
  2. Die Anmeldung einer Veranstaltung ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Veranstalters möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit der STG mbH einschließlich der Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen.
§ 4 Erstellen und Veröffentlichen von Veranstaltungen
  1. Das Veröffentlichen von Veranstaltungen ist mithilfe der Zusendung einer E-Mail an veranstaltungen@stg-brandenburg.de oder über das Nutzerkonto des registrierten Veranstalters möglich.
  2. Die Angaben zu den Veranstaltungen müssen in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig sein.
  3. Zulässig sind lediglich solche Veranstaltungen, die sich auf das Stadtgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel sowie die in § 1 Abs. 1 Satz 2 genannten weiteren Bereiche beziehen. Die STG mbH verwehrt, über den Veranstaltungskalender zu Veranstaltungen aufzurufen, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird. Zudem verbietet die STG mbH ausdrücklich, im Veranstaltungskalender auf Veranstaltungen mit politisch extremem, nationalsozialistischem, faschistischem, extremistischem, rassistischem, pornographischem, rechtswidrigem oder sonstigem Inhalt, den die STG mbH als verletzend für andere empfindet, hinzuweisen und entsprechendes Bildmaterial einzustellen. Ebenfalls sind das Verbreiten von Aussagen, Schriften und Dateien mit politisch extremem, nationalsozialistischem, faschistischem, extremistischem, rassistischem, pornographischem, rechtswidrigem oder sonstigem Inhalt, den STG mbH als verletzend für andere empfindet, oder der Aufruf zu derartigen Handlungen sowie der Verweis darauf in dem Veranstaltungskalender untersagt. Veranstaltungen politischer Parteien und/oder Veranstaltungen mit politischen Inhalten werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Nicht statthaft sind des Weiteren Einträge, die der allgemeinen Werbung des Veranstalters dienen und nicht an konkrete Termine gebunden sind. Ebenfalls unzulässig sind Einträge, die reine Werbeveranstaltungen bzw. als Veranstaltung getarnte Werbeveranstaltungen (z.B. „Kaffeefahrten“) zum Gegenstand haben. Auch Einträge, welche zwar an konkrete Termine geknüpft sind, aber aufgrund der Häufigkeit ihrer Wiederkehr bzw. Häufigkeit der Wiederkehr in ähnlicher Form die Übersichtlichkeit des Kalenders beeinträchtigen, sind nicht gestattet. Unzulässig ist darüber hinaus das Anlegen von „Veranstaltungen“, die ausschließlich Rabattaktionen, Sonderpreise, besondere Öffnungszeiten o.ä. beinhalten – ohne ein zusätzliches inhaltliches Angebot, was sich vom klassischen Tagesgeschäft des Anbieters unterscheidet. Einträge mit irreführenden oder falschen Angaben beispielsweise über den Veranstalter, den Ort der Veranstaltung oder den Inhalt der Veranstaltung sind ebenfalls nicht gestattet. Die STG mbH behält sich weiter vor, eingegebene Texte umzugestalten und gegebenenfalls auch umzuformulieren. Formulierungen wie „Dies ist das Größte und tollste Event, dass die Welt gesehen hat“ sind nicht gewünscht. Die Veranstaltung soll möglichst authentisch gegenüber Dritten beschrieben sein. Nicht gewerbliche Veranstaltungen haben bei der Bearbeitung in der Regel Vorrang vor Gewerblichen. Dies soll dem Umstand dienen, dass kleine Vereine und ehrenamtlich Tätige umfassend berücksichtigt werden.
  4. Die Veranstaltung muss mindestens folgende Angaben umfassen: Veranstaltungstitel, Veranstalter inkl. öffentlicher Kontaktmöglichkeit und vollständiger Adresse, Veranstaltungsort, Kategorie, Bilder inkl. Nennung des Urhebers sowie Beschreibung (Informationen zur Veranstaltung, Tickets, Anmeldung, ggf. Preise). Ein Anspruch auf eine bestimmte Kategorie besteht nicht. Die STG mbH kann Veranstaltungen im Zweifelsfall anderen vorgegebenen Kategorien zuordnen und/oder Inhalte nutzerorientiert anpassen (z.B. Text-Dopplungen entfernen, umstrukturieren, kürzen).
  5. Der Veranstalter muss seiner Veranstaltung mindestens ein Bild entsprechend den Vorgaben über die E-Mail veranstaltungen@stg-brandenburg.de bzw. innerhalb des Nutzerkontos übermitteln und veröffentlichen. Solche Bilder dürfen sich ausschließlich auf die angebotene Veranstaltung, den Veranstalter oder den Veranstaltungsort beziehen sowie muss der Urheber des Bildes genannt werden. Sollte kein Bild vorhanden sein, kann aus der Bilddatenbank Pixabay ein thematisch passendes Bild unter Nennung des Urhebers verwendet werden.
  6. Für die Genauigkeit und Richtigkeit der Angaben ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Die vor der Veröffentlichung einer Veranstaltung durch die STG mbH vorzunehmende Inhaltskontrolle beschränkt sich auf die Plausibilität der Angaben des Veranstalters sowie deren Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen einschließlich etwaiger hiernach gebotener Anpassungen nach § 4 Abs. 4. Eine weitere Prüfung durch die STG mbH findet statt, wenn eine veröffentlichte Veranstaltung durch den Veranstalter im Nutzungskonto bearbeitet wird.
  7. Die STG mbH ist jederzeit berechtigt, Veranstaltungen abzulehnen sowie ganz oder einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht, Rechte Dritter und/oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
  8. Nach Ablauf einer Veranstaltung ist die STG mbH berechtigt, diese ohne Vorankündigung aus dem Veranstaltungskalender zu entfernen sowie die dazugehörigen und vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Inhalte zu löschen. Die STG mbH trifft hinsichtlich dieser Inhalte keine Aufbewahrungspflicht, bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen zu speichern.
  9. Es besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten des Veranstaltungskalenders. Die STG mbH ist um einen störungsfreien Betrieb des Veranstaltungs-kalenders bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf welche die STG mbH einen Einfluss hat. Der STG mbH ist es unbenommen, den Zugang zum Veranstaltungskalender aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
§ 5 Nutzungsrechte
  1. Der Veranstalter räumt der STG mbH an allen von ihm übermittelten, gespeicherten und veröffentlichten Inhalten ein einfaches, örtlich uneingeschränktes, unentgeltliches sowie übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zum ordnungsgemäßen Betrieb des Veranstaltungskalenders erforderlich ist. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Wenn der Veranstalter die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte wieder aus dem Veranstaltungskalender entfernt bzw. deren Entfernung von der STG mbH verlangt oder diese von der STG mbH nach Ablauf der Veranstaltung aus dem Veranstaltungskalender entfernt werden, erlischt das vorstehend zugunsten der STG mbH eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Dies gilt bei einer Aufforderung zur Entfernung an die STG mbH erst nach Ablauf einer angemessenen Löschfrist. Die STG mbH bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.
  2. Im Übrigen liegen vorbehaltlich der Rechte anderer Veranstalter an deren Veranstaltungsinhalten oder sonstiger Rechte Dritter sämtliche Rechte an den Inhalten des Veranstaltungskalenders bei der STG mbH. Dem Veranstalter ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, welche die STG mbH, andere Veranstalter oder Dritte über den Veranstaltungskalender veröffentlicht haben. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden solchen Inhalten des Veranstaltungskalenders ohne Einwilligung der STG mbH ist untersagt.
  3. Der Veranstaltungskalender dient zur Veröffentlichung eingegebener Veranstaltungen auf der STG mbH Webseite, sowie auf Webseiten Dritter. Der Veranstalter erhält die Möglichkeit, Auszüge der Datenbankinhalte auf seine eigene Webseite über die „API“-Technik einzubinden. Details erhält der Veranstalter nach Interessensbekundung zugesandt.
§ 6 Unzulässige Nutzungshandlungen
  1. Der Veranstalter ist verpflichtet, keine Inhalte über den Veranstaltungskalender zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung anzumelden, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Veranstalter bei der Nutzung des Veranstaltungskalenders geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.
  2. Nicht erlaubt ist Verwendung von Inhalten, die in § 2 Abs. 3 Satz 2 (ff) beschrieben sind. Unter anderem Inhalte, die Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art, Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum, Hetze gegen Personen oder Unternehmen, persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede, Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht, urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen, sexuelle Belästigung/Pornografie und/oder anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, innerhalb seiner Veranstaltungsinformationen Links auf andere Websites zu setzen, wenn die verlinkten Websites frei von Inhalten sind, deren Publikation bzw. Verbreitung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 und 2 verboten ist. Soweit erforderlich, wird der Veranstalter vor der Verlinkung die Zustimmung des für die jeweils verlinkten Websites verantwortlichen Rechteinhabers einholen. (4) Die Verwendung fremder Login-Daten und/oder des Nutzerkontos eines anderen Veranstalters ist untersagt. Es ist ausschließlich gestattet die Login-Daten und/oder das Nutzerkonto Veranstalterintern weiterzureichen. Der Veranstalter versichert, dass nur Personen über das Nutzerkonto in den Veranstaltungskalender eintragen, die im Unternehmen bzw. im Verein beschäftigt bzw. Mitglied sind.
§ 7 Weitere Mitwirkungspflichten des Veranstalters
  1. Der Veranstalter hat jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb des Veranstaltungskalenders oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere: die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform; das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des Veranstaltungskalenders erforderlich ist.
  2. Sollte es bei der Nutzung des Veranstaltungskalenders bzw. seiner Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Veranstalter die STG mbH von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Veranstalter Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
§ 8 Haftung
  1. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, geltendes internationales Urheberrecht zu beachten und nur Daten einzustellen, an denen er die expliziten Rechte besitzt. Dies gilt für Texte wie auch für Bilder. Der Veranstalter übernimmt die alleinige Haftung für seine selbst eingestellten Daten. Die STG mbH ist berechtigt, Verstöße des Veranstalters gegen das Urheberrecht aus Forderungen Dritter an den Veranstalter weiterzugeben. Die STG mbH ist weiter berechtigt, die Daten des Einstellenden sowie des Veranstalters einschließlich Hinweisen zu Urheberrechten von Texten und Bildern entsprechend der Veranstalter-Angaben, online darzustellen bzw. im Streitfall an Dritte weiterzugeben. Die STG mbH schließt jegliche Haftungsübernahme aus Verstößen des Veranstalters gegen das Urheberrecht ausdrücklich aus. Die STG mbH weist darauf hin, dass jeder Text selbst formuliert sein sollte, oder Nutzungsrechte ausdrücklich vorliegen müssen. Fotos sollten eigene sein, oder bei Fotos von Dritten muss eine Nutzungsvereinbarung vorliegen. Die STG mbH hat jederzeit das Recht, einen schriftlichen Nachweis einzufordern.
§ 9 Freistellungsanspruch
  1. Der Veranstalter stellt die STG mbH und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Veranstalters im Zusammenhang mit der Nutzung des Veranstaltungskalenders ergeben und die der Veranstalter zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Veranstalter, der STG mbH alle Kosten zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, der STG mbH im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine effektive Verteidigung erforderlich sind.
§ 10 Vertragsdauer/Kündigung
  1. Der Nutzungsvertrag über die Registrierung zum Veranstaltungskalender (§ 2) sowie der jeweilige Vertrag bei Anmeldung einer Veranstaltung über die E-Mail veranstaltungen@stg-brandenburg.de (§ 3) laufen jeweils auf unbestimmte Zeit und können von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf. (2) Im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrages über die Registrierung zum Veranstaltungskalender (§ 2) hat der Veranstalter keinen Zugriff mehr auf sein Nutzerkonto und auf hochgeladene Inhalte.
  2. Sollte die STG mbH den Nutzungsvertrag mit dem Veranstalter kündigen, weil konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass dieser gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, so bleibt der Veranstalter dauerhaft von der Nutzung des Veranstaltungskalenders ausgeschlossen und darf sich weder erneut registrieren, noch Veranstaltungen über die E-Mail veranstaltungen@stg-brandenburg.de anmelden. Hierauf wird die STG mbH im Rahmen der Kündigung hinweisen.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Der Veranstalter ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung befugt, ihm möglicherweise zugängliche Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen.
  2. Der Veranstalter verpflichtet sich z.B. innerhalb seines Vereins, seines Unternehmens oder seiner Gesellschaft, nur berechtigte Personen Daten eingegeben zu lassen, die diese Nutzungsbedingungen kennen und vollständig einhalten. Für falsche Eingaben durch den Veranstalter, durch seine Mitarbeiter, Mitglieder oder Angestellte des Veranstalters haftet der Veranstalter selbst, nicht die STG mbH.
§ 12 Änderung der Nutzungsbedingungen
  1. Die STG mbH ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen des Veranstaltungskalenders geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen.
  2. Eine Änderung oder Ergänzung wird dem registrierten Veranstalter rechtzeitig angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung sowie die Mitteilung eines Links, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.
§ 13 Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Nutzungsbedingungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

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